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Die Ausländerbehörde beauftrage für jede Antrag und Erneuerung einer Aufenthaltsgenehmigung „une copie intégrale de son passeport, certifiée conforme à l’original“, d.h. eine Kopie von dem Reisepass mit allen Seiten (normalerweise 30-50 Seiten pro Pass). Mit 30.000 nicht-EU Ausländer in Luxemburg, ist dann jährlich 900.000 Seiten kopiert. Andere Länder (USA, Deutschland, Japan, UK, Canada, Schweden) brauchen nur eine Kopie von den biometrischen Datenblatt, die Seite mit Foto und persönlichen Daten. Diese „copie intégrale“ kommt aus der früheren Zeit, dass Visa und Aufenthaltsgenehimgungen im Reisepass direkt gestempelt waren. Diese Zeit ist schon längst vorbei. Die Voraussetzung steht nicht im Gesetz und konnte einfach verändert werden. Die Beseitigung dieser Voraussetzung konnte Zeit, Arbeit, und Papier für die Behörde und Einwohnern sparen.
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die beglaubigte Kopie des ganzen Reisedokuments ist ein wichtiges Dokument bei der Prüfung eines Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Bei der Anfertigung der beglaubigten Kopie besteht jedoch die Möglichkeit nur die Seiten des Passes zu kopieren, auf denen Einträge vermerkt sind, da nur diese Seiten relevant sind. Die leeren Seiten müssen nicht kopiert werden, sofern die Gemeindeverwaltung (als Instanz die die Kopie beglaubigt) bestätigt, daß die Kopie alle relevanten Seiten des Passes erfaßt.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von http://www.vosidees.lu
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Bei der Anfertigung der beglaubigten Kopie besteht jedoch die Möglichkeit nur die Seiten des Passes zu kopieren, auf denen Einträge vermerkt sind, da nur diese Seiten relevant sind. Die leeren Seiten müssen nicht kopiert werden, sofern die Gemeindeverwaltung (als Instanz die die Kopie beglaubigt) bestätigt, daß die Kopie alle relevanten Seiten des Passes erfaßt.
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Das Team von http://www.vosidees.lu