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Eine nicht-EU staatsbürgerliche Ehegatte einem in Luxemburg ansäßiger nicht-EU Staatbürger bekommt die Aufenthaltsgenehmigung als „membre de famille“. Falls er arbeiten will, muss er ein Antrag für Aufenthaltsgenehimgung als „travailleur salarié“ von Anfang machen, d.h. neuen Kopien von alle Dokumenten (casier judiciaire, medizinische Prüfung, usw.) die die luxemburgische Ausländerbehörde schon enthält, und noch 3-8 Monaten auf weiteres Verfahren warten. Ein vereinfachtes Verfahren ohne verdoppelten Formularen konnte in diesem typischen Fall gemacht worden, um die Zeit und Arbeit der Behörde und Einwohnern zu sparen.
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Beitrag! Wir leiten Ihren Vorschlag an die zuständige Verwaltung weiter damit analysiert werden kann wie der luxemburgische Staat zukünftig seine Ressourcen effektiver nutzen kann.
Sie können sich jederzeit auf http://www.vosidees.lu über den weiteren Verlauf der Prozedur informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von http://www.vosidees.lu
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L'équipe de Vos Idées
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Das Team von http://www.vosidees.lu